Unsere Initiative kritisiert die geplante Änderung der Naturparkverordnung für den Schwäbisch-Fränkischen Wald. Nach bisherigem Recht ist im Naturpark für jede bauliche Anlage außerhalb eines Bebauungsplans eine vorherige schriftliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Mit der Änderung der Naturparkverordnung soll nun das grundsätzliche Bauverbot zugunsten von Windkraftanlagen aufgehoben werden, mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu beschleunigen.
Diese Änderung der Naturparkverordnung beseitigt darüber hinaus eine wichtige Schutzfunktion für den Naturpark. Windkraftanlagen gefährden die Ziele des Naturparks, diesen als vorbildliche Erholungslandschaft zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.
Unsere Heimat, geprägt durch bewaldete Höhenzüge, tiefe Klingen, feuchte Wiesentäler, malerische Streuobstwiesen und langgestreckte Hochebenen wird durch Windkraftanlagen völlig geändert.
Gemeinsam können wir gegen die geplante Änderung der Naturparkverordnung Einspruch beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis erheben. Dazu haben wir ein Formular mit zahlreichen Einwendungsgründen
entworfen.
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